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BVerwG, 22.12.1983 - 9 B 11415.82 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anzeigepflicht eines Asylklägers hinsichtlich des Wechsels seines Wohnsitzes gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.01.1982 - 11 A 383/81
- BVerwG, 22.12.1983 - 9 B 11415.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerwG, 22.12.1983 - 9 B 11415.82
Entgegen der in der Beschwerde vorgetragenen Auffassung ist es auch mit dem Grundgesetz, insbesondere mit dessen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 vereinbar, das Anwaltsverschulden bei der Frage der Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist auch in verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren dem Kläger zuzurechnen (BVerfG, Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253 ff. [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]). - BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 1007.81
Anerkennung als Asylberechtigter - Schuldhafte Versäumung einer Widerspruchsfrist
Auszug aus BVerwG, 22.12.1983 - 9 B 11415.82
Dies hat der Kläger schuldhaft unterlassen; die - nicht substantiiert vorgetragene - Beauftragung von Landsleuten mit einer entsprechenden Benachrichtigung seines Prozeßbevollmächtigte kann den Kläger nicht exkulpieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 1007.81 -).